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Reisepass für Miez und Mops
Ab 1. Oktober 2004 gilt der neue EU-Heimtierpass -
der Tierschutzverein warnt davor, ungeimpfte Tiere ein- und auszuführen
Für den 3. Juni war er ja bereits angekündigt, der neue EU-Heimtierpass, die Einführung wurde dann aber verschoben. Im Klartext heißt das: Ab dem 1. Oktober 2004 müssen Hund, Katze und Frettchen nun mit dem neuen EU-Heimtierpass reisen.

Damit wird das Reisen innerhalb der Europäischen Union leichter, denn statt sich vorher über die verschiedenen landesüblichen Einreisebestimmungen zu informieren und amtstierärztliche Atteste mitzuführen, muss nur noch der Haustierpass vorgelegt werden. Der neue Heimtierpass - ein blaues Heftchen mit dem europäischen Sternenbanner - muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können und zwar durch die nun vorgeschriebene Markierung mittels Mikrochip oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung. Die Kennzeichnungs-Nummer, Angaben zum Tier wie Alter, Rasse und Geschlecht und ein Foto des Tieres müssen in den Pass eingetragen werden. Neben diesen Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Diese Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise durch den Tierarzt attestiert werden und darf nicht älter als 12 Monate sein.

Der bisherige Impfpass gilt (in Verbindung mit den jeweiligen notwendigen amtstierärztlichen Attesten) noch übergangsweise bis 1. Oktober 2005. Wer mit seinem Tier nie ins Ausland fährt, kann natürlich weiterhin den normalen tierärztlichen Impfausweis benutzen.

Claudia Pfister vom Tierheim Berlin: "Wir können in diesem Zusammenhang nur davor warnen, leichtfertig Tiere aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einzuführen! Wenn Sie ein Tier zum Beispiel aus der Türkei, Bulgarien, Rumänien und Russland oder aus nordafrikanischen Staaten wie Ägypten, Tunesien oder Marokko nach Deutschland mitnehmen wollen, braucht das Tier neben der gültigen Tollwutimpfung auch erforderliche Untersuchungen wie eine Antikörperbestimmung gegen Tollwut. Welpen müssen für eine Tollwutimpfung mindestens drei Monate alt sein - sie können also nicht eingeführt werden! Werden Sie mit einem ungeimpften Welpen bei einer Zollkontrolle erwischt, wird das Tier auf Ihre Kosten ins Herkunftsland zurückgesendet oder für bis zu 5 Monate (!!!) in amtliche Quarantäne genommen oder sogar auf amtliche Anweisung hin getötet. Ersparen Sie sich Ärger und horrende Kosten und dem Tier unnötige Qual oder sogar den Tod!"

Der neue EU-Heimtierpass ist ab sofort bei jedem Tierarzt erhältlich und kostet circa 15 Euro.






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